Weitere Öffnung für den Vereinssport in NRW
Ab dem 15.07.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Die wesentlichen Änderungen sind: 30: Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt die Obergrenze von 30 Teilnehmer*innen 300: Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden (Rückverfolgbarkeit beachten!) Die Ausnahmen für das Training an…
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