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Empfehlungen für Radfahren in der Gruppe

Empfehlungen für Radfahren in der Gruppe

Zum Thema Trainingsbetrieb der Vereine im Radsportverband NRW gab es in der letzten Zeit unterschiedliche Auslegungen der Richtlinien und Regelwerke zur Corona Pandemie. Abstandsregelungen von bis zu 50 Metern im Trainingsbetrieb für den Bereich Straßenrennsport und Freizeitsport wurden empfohlen. In den Übergangsregeln für den Breitensport verbietet der BDR beispielsweise das Windschattenfahren und eine entsprechende «Rudelbildung» auf der Straße. Die Teilnehmer müssen einen Mindestabstand von 30 Metern einhalten. Bezogen wird sich auf eine belgisch-niederländische Studie.

Nach Konsultation verschiedener Fachleute und Ärzte, dürfte diese Studie im Ergebnis nicht auf das Radfahren in der Gruppe übertragbar sein. Prof. Dr. Tenbrock, Kinderpneumologe, Allergologe und Kinderrheumatologe an der Uniklink RWTH Aachen geht davon aus, dass das gemeinsame Radfahren an der frischen Luft nicht gefährlicher ist, als das Betreiben anderer Sportarten mit einem Abstand von 1,5 bis 2 Metern.

Der Mediziner verweist hier zudem auf einen Kollegen. Herr Prof. Drosten von der Charité Berlin erklärt in einem Podcast, dass gerade Außenbereiche relativ sichere Zonen seien, da dort das Aerosol weggeweht werde. Herr Drosten würde sogar so weit gehen, dass beispielsweise auf Terrassen zwei Meter Abstand gar nicht nötig seien.

Der Radsportverband NRW sieht daher keinen schlüssigen Grund, strengere Abstandsregeln für den Bereich Straßenradsport und Freizeitsport anzuwenden als bei anderen Sportarten. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Abgrenzung und Relativierung der Risiken handelt und dies nicht damit gleichbedeutend ist, dass gemeinschaftliches Radfahren risikolos ist. Die Ansteckungsgefahr ist, wie bei anderen zwischenmenschlichen Kontakten, grundsätzlich immer präsent.

Die Empfehlungen für das Fahren in der Gruppe lauten wie folgt:

•            Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern in alle Richtungen zum nächsten Sportler,

•            Einhaltung der weiteren Vorgaben durch LSB, das bedeutet :

•            Einteilung in Trainingsgruppen zu je maximal 5 Personen,

•            Einhaltung aller Nachweispflichten des Vereins gemäß der Corona-Schutzverordnung (z. B. Teilnehmerlisten)

Zur Organisation Ihres Trainingsbetriebes in den Vereinen empfehlen wir Ihnen ausdrücklich die Hilfestellung des LSB. Hier erhalten Sie ergänzende Informationen und Checklisten zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes.

Quellen:
Volker Maas
Radsportverband NRW

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