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Ab Montag gelten weitere Lockerungen im Sport

Ab Montag gelten weitere Lockerungen im Sport

Ludvig Pisek / Miroslav Gottfried

Am Montag (15.06.) gelten neue Lockerungen auch für den Sportbetrieb. Das hat das Land NRW bekanntgegeben. Sie gelten zunächst bis zum 01. Juli. Den Sportvereinen in NRW bietet die aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung wieder erweiterte Möglichkeiten, ihren Sport zu betreiben. „Hygiene- und Infektionsstandards“ haben die Vereine bei der Durchführung ihrer Sportangebote aber weiterhin zu beachten.

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb auf Grundlage der CoronaSchVO gültig ab 15.06.2020 (LSB NRW)

Die wichtigsten Lockerungen:

  • Die Erleichterungen gelten auch für Sportarten mit Körperkontakt
  • Sport- und Trainingsbetrieb ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis 10 Personen, draußen bis zu 30 Personen wieder zulässig
  • Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch wieder in Hallen stattfinden
  • Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 100 Personen und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig
  •  Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt

Den genauen Wortlaut der aktualisierten Coronaschutzverordnung findet Ihr auf der Homepage des LSB.

Hans-Joachim Albrecht

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