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Mehr Schutz für Radfahrende

Mehr Schutz für Radfahrende

Am heutigen Dienstag, den 28. April tritt eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die neuen Regelungen stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer und schaffen mehr Schutz für Radfahrende. Wir Radfahrer begrüßen die neuen Regelungen da es das Radfahren sicherer macht.

Die wichtigsten neuen Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs sind:

  • Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.
  • Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außer Orts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und E-Kleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
  • Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind und der Fahrzeugführende mindestens 16 Jahre alt ist. Auch Menschen jenseits des Kindergartenalters dürfen nun auf Fahrrädern mitgenommen werden, die auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind.
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t müssen innerorts mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen.
  • Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen. Bislang durften Autos dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren.
  • Neue und höhere Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen.
  • Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer die von einem Radfahrstreifen oder Radweg rechts abbiegen wollen.
  • Vereinfachte Ausweisung für Fahrradzonen in denen der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf.
  • Die Straßenverkehrsbehörden können – z.B. an Engstellen – ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge anordnen. Hierfür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Hans-Joachim Albrecht

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