Weitere Öffnung für den Vereinssport in NRW
Ab dem 15.07.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Die wesentlichen Änderungen sind:
- 30: Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt die Obergrenze von 30 Teilnehmer*innen
- 300: Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden (Rückverfolgbarkeit beachten!)
- Die Ausnahmen für das Training an den NRW Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten gelten nunmehr für ALLE STÜTZPUNKTE. Die Begrenzung auf „nur im besonderen Landesinteresse“ entfällt.
- Große Sport- und Festveranstaltungen bleiben bis zum 31.10.2020 untersagt.
Bei allen sportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten!
Die aktualisierte Orientierungshilfe zum Sportbetrieb bleibt auf Grundlage der CoronaSchVO vom 15.06.2020 weiterhin gültig.
Quelle: LSB NRW