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Weitere Öffnung für den Vereinssport in NRW

Weitere Öffnung für den Vereinssport in NRW

Bald wieder Wettkämpfe?

Ab dem 15.07.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • 30:   Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt die Obergrenze von 30 Teilnehmer*innen
  • 300: Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden (Rückverfolgbarkeit beachten!)
  • Die Ausnahmen für das Training an den NRW Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten gelten nunmehr für ALLE STÜTZPUNKTE. Die Begrenzung auf „nur im besonderen Landesinteresse“ entfällt.
  • Große Sport- und Festveranstaltungen bleiben bis zum 31.10.2020 untersagt.

Bei allen sportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten!

Die aktualisierte Orientierungshilfe zum Sportbetrieb bleibt auf Grundlage der CoronaSchVO vom 15.06.2020 weiterhin gültig.

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb auf Grundlage der CoronaSchVO gültig ab 15.07.2020

Quelle: LSB NRW

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