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Weitere Öffnung für den Vereinssport in NRW

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Weitere Öffnung für den Vereinssport in NRW

Bald wieder Wettkämpfe?

Ab dem 15.07.2020 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • 30:   Im nicht-kontaktfreien Sportbetrieb – für Training und Wettkampf, drinnen und draußen – gilt die Obergrenze von 30 Teilnehmer*innen
  • 300: Sportanlagen – drinnen und draußen – dürfen durch 300 Zuschauer betreten werden (Rückverfolgbarkeit beachten!)
  • Die Ausnahmen für das Training an den NRW Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten gelten nunmehr für ALLE STÜTZPUNKTE. Die Begrenzung auf „nur im besonderen Landesinteresse“ entfällt.
  • Große Sport- und Festveranstaltungen bleiben bis zum 31.10.2020 untersagt.

Bei allen sportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten!

Die aktualisierte Orientierungshilfe zum Sportbetrieb bleibt auf Grundlage der CoronaSchVO vom 15.06.2020 weiterhin gültig.

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb auf Grundlage der CoronaSchVO gültig ab 15.07.2020

Quelle: LSB NRW

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