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Lichtblick für Sportvereine, aber kein Grund zur Euphorie

Lichtblick für Sportvereine, aber kein Grund zur Euphorie

Ist ab dem 22. März wieder Indoorsport wieder erlaubt?

Die ab heute, den 08. März, gültige neue NRW Corona-Schutzverordnung ist für Amateur- und Breitensportler sowie für die Sportvereine nicht leicht zu durchschauen. Während Indoor-Sport jeglicher Art noch bis mindestens 22. März weiter strikt untersagt ist, dürfen sich Erwachsene und Kinder wieder draußen zum Sport treffen.

Das Sporttreiben unter freiem Himmel war ja schon seit 2 Wochen allein, zu zweit oder von Angehörigen eines Hausstandes zulässig. Jetzt dürfen wieder bis zu 5 Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen sowie Gruppen von maximal 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben. Innerhalb dieser Gruppen muss beim Sporttreiben kein Abstand gehalten werden. Aber zwischen verschiedenen Gruppen oder zu anderen Einzelpersonen gilt auf der Sportanlage ein Mindestabstand von 5 Metern. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist weiterhin verboten.

Für die Wiederaufnahme des Trainings- und Übungsbetriebs unserer Radballer sowie der Sparten Turnen, Gymnastik und Badminton in den Sporthallen gibt es zwei Lösungswege: Nach der ersten Lockerung soll das Infektionsgeschehen 14 Tage beobachtet werden. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen ab 22. März der kontaktfreie Indoorsport sowie der Kontaktsport im Freien ohne Einschränkungen starten.

Bund und Länder sehen in ihrem Beschluss fünf Öffnungsschritte vor (Foto: Bundesregierung)

Einer weiteren Beobachtungszeit von zwei Wochen folgt die letzte vorgesehene Lockerung: Dann ist der Kontaktsport in Sporthallen ab 05. April wieder erlaubt. Dazu dürfen draußen bis zu 50 Zuschauer bei Sportveranstaltungen dabei sein.

Um dem Sport eine realistischere, nähere Perspektive zu bieten, sind auch Öffnungsschritte bei einer Inzidenz von maximal 100 erlaubt. Nach 14 Tagen wird geschaut, ob die Inzidenz gestiegen ist. Wenn nicht, dürfen der Kontaktsport im Freien und der kontaktlose Indoorsport starten. Alle Teilnehmer benötigen jedoch einen negativen, tagesaktuellen Selbst- oder Schnelltest. Weitere zwei Wochen Beobachtung folgen. Liegt dann die Inzidenz weiterhin konstant unter der Grenze, fällt der erforderliche Test weg.

Hans-Joachim Albrecht

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