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Lockerungen für den Sport

Lockerungen für den Sport

Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden landesweiten Inzidenzzahlen hat das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell und tritt am 28.05.21 in Kraft.

Stufe 1 Inzidenz unter 35
Stufe 2 Inzidenz 50 – 35,1
Stufe 3 Inzidenz 100 – 50,1

In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf der Homepage des Gesundheitsministeriums veröffentlicht.

Besonders zu erwähnen sind folgende Punkte:

  • Wettkampfsport erlaubt
    Hier können wir einen ersten Erfolg für den Verbands- und Vereinsbetrieb vermelden: Grundsätzlich ist der Wettkampfsport ab einer Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt. Selbstverständlich gelten hierbei die jeweiligen Vorgaben in den drei Inzidenzstufen!
  • Sport drinnen möglich
    Ab einer Inzidenz von unter 50 können Sporthallen und Fitnessstudios für den Vereinssport wieder geöffnet werden. Kontaktloser Sport und begrenzt auch Kontaktsport sind mit Tests und Rückverfolgbarkeit wieder erlaubt. Die Vereine werden ihre erfolgreichen Hygienekonzepte des vergangenen Jahres wieder verantwortungsvoll zum Einsatz bringen können.
  • Regeln für die Zulassung von Zuschauern angepasst
    Ein weiterer, im letzten Update noch unklarer Punkt, wurde ebenfalls im Sinne der Sportvereine geregelt: Die generelle Sitzplatzpflicht für Zuschauer wurde aufgehoben. Die Zahl der Besucher wird nun durch absolute Zahlen bzw. durch Anteile an der Gesamtzuschauerkapazität der Sportanlagen geregelt und eine Pflicht zur festen Zuweisung von Steh- oder Sitzplätzen gilt erst ab einer bestimmten Besucherzahl. Damit herrscht auch Klarheit für Sportanlagen ohne Sitzplätze, auf denen z.B. die auf ihre Kinder wartenden Eltern sich aufhalten können.
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

Da die Wocheninzidenz im Kreis Minden-Lübbecke nun 5 Tage in Folge unter dem Wert 50 lag gelten ab Sonntag, den 30. Mai, weitere Lockerungen im Sportbereich.

  • Außen: Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung;
  • Innen (einschl. Fitnessstudios): kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test.

Wenn in absehbarer Zeit die Sporthallen wieder öffnen, steht der RSC Niedermehnen als Verein nach wie vor in der Verantwortung die Rückverfolgung der Teilnehmer zu gewährleisten, wenn im Nachgang eine Corona-Infektion nachgewiesen wird und das Gesundheitsamt die Daten der Teilnehmer benötigt.

Daher haben wir uns bei der Luca-App registriert und die beiden Sporthallen (Levern und Niedermehnen) als Standort registriert.

Wer die Luca-App bereits kennt und ggf. schon mal als Teilnehmer eingesetzt hat, weiß wie einfach der Umgang damit ist. Das Erfassen von Teilnehmer-Daten per Papier entfällt damit, kann oder muss aber nach wie vor für diejenigen abgebildet werden, die keine Luca-App nutzen.

Am einfachsten ist es, wenn jeder Teilnehmer in seiner Luca-App – nachdem er sich für eine Veranstaltung per QR-Code registriert hat – auch den automatischen Checkout nutzt

Die Luca-App als solches ist hier gut erläutert: https://www.luca-app.de/

Wann es wieder in allen Abteilungen losgeht, erfahrt Ihr zeitnah vom Vorstand und den Übungsleitern.

Hans-Joachim Albrecht

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