Radfahren trotz Corona Pandemie?
Schulen und Kitas sind zu, Cafés, Restaurants, Kneipen und viele Geschäfte geschlossen. Alle sollen zu Hause bleiben und damit Menschenleben retten. Die Wohnung sollte nur verlassen werden, wenn man einen „triftigen Grund“ hat. Darunter fallen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche.
Aber wie sieht es mit Sport, Spazierengehen und Radfahren im Freien aus, wenn Fitnessstudios und Sporthallen geschlossen haben?
Ja! Radfahren ist weiterhin erlaubt, sowohl zur Arbeit, Besorgungen, Arztbesuchen als auch zum sportlichen Zweck.
In der vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie des Freistaates Bayern heißt es z.B. unter:
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
g) „Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung“
Wenn Ihr mit dem Fahrrad unterwegs seid, bitte folgendes beachten:
- Fahrt alleine oder mit Menschen, mit denen Ihr ohnehin zusammenwohnt.
- Keine Gruppenfahrten: Soziale Kontakte meiden.
- Fernhalten von großen Ansammlungen.
- Haltet Abstand zu Fußgängern und anderen Radfahrern.
- Möglichst keine mehrstündigen, intensiven Einzelfahrten unternehmen.
- Vorsichtiger fahren um Stürze zu vermeiden.
- Lasst das Radfahren draußen sein, wenn es absehbar ist, dass unsere Krankenhäuser ans Limit kommen.
- Wer Symptome aufweist, sollte das Haus nicht verlassen, auch nicht zum Fahrradfahren!
- Wenn andere Regelungen angeordnet werden, haltet Euch unbedingt daran.
Bleibt hoffnungsvoll und denkt positiv. Versucht Euch, sich auf die positiven Dinge im Leben zu konzentrieren und bleibt gesund.
Hans-Joachim Albrecht