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Sport mit Einschränkungen nur draußen möglich

Sport mit Einschränkungen nur draußen möglich

Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, hat die Landesregierung NRW die am Dienstag, 19. Januar 2021, von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse konsequent umgesetzt. U.a. ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen weiterhin unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

Möglich ist derzeit nur das kontaktfreie Sporttreiben, allein oder mit den Personen des eigenen Hausstandes oder maximal einer weiteren Person eines anderen Hausstandes (die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann). Das Hallentraining in der Sport- und Festhalle Levern und in der Sporthalle Niedermehnen kann deshalb leider weiterhin nicht stattfinden.

Betroffen sind natürlich auch die RSC Radballer. Sie müssen seit Oktober pausieren, haben ein komplettes Sportverbot und wann sie wieder das Training aufnehmen können ist ungewiss. Höchstwahrscheinlich wird es noch Wochen oder Monate dauern, bis ein geregelter Trainings- und Spielbetrieb möglich ist. Wie kann es nach einer Wiederaufnahme des Sportbetriebs weitergehen? Mit dieser Frage wird sich eine Arbeitsgruppe aus Vereinsvertretern und dem Vorstand der Fachschaft Radball / Radpolo NRW beschäftigen. Das Ziel ist die Erarbeitung umsetzbarer Konzepte für den Wiedereinstieg.

Bis es wieder losgeht, haltet Euch weiterhin mit Geduld und Disziplin zu Hause fit und bleibt gesund.

Hans-Joachim Albrecht

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